Bank Konto Eröffnung im Ausland

Dank der jahrelangen Arbeitserfahrung der Aktionäre der Gesellschaft im Bank- und Finanzsektor hat die Gesellschaft Alliance Business Advisors zuverlässige und geprüfte Beziehungen zu den Banken in den VAE, in Österreich, der Schweiz, in England, Zypern usw. Gegebenenfalls helfen Ihnen unsere Berater, das Konto nicht nur in den VAE, sondern auch in den zuverlässigen Banken anderer Länder zu eröffnen.

accounts-opening-abroad Bei der Eröffnung der ausländischen Gesellschaft in den VAE oder anderen ausländischen Gerichtsbarkeiten ist das Konto in der Bank im Ausland eine notwendige Bedingung für das Funktionieren des Geschäftes. Es ermöglicht Ihnen operativ Ihre Geldmittel zu verwalten und dabei wesentlich auf den Steuern zu sparen.

Unter Berücksichtigung, dass jede Bank auf eigene Art einzigartig ist, – unterschiedliche Sätze der Dienstleistungen – vom klassischen Retail banking bis zum vollformatigen Corporate oder Private banking, unterschiedliche Anforderungen an die Unterlagen und zum Mindestguthaben, unterschiedliche Tarife, Spezialisierung auf einzelnen Sektoren der Wirtschaft oder Ländern der Welt usw., ist die richtige Wahl der Bank das Unterpfand der weiteren erfolgreichen Arbeit. Unter Berücksichtigung der Spezifität jeder Bank ist die Bankkontoeröffnung im Ausland – der wichtige Schritt im Vorgang der Strukturierung des ausländischen Geschäftes und der steuerlichen Planung, die eine ernsthafte Analyse und den Ansatz in jedem einzelnen Fall, sowie der jeweiligen Vorbereitung aller für die Bank notwendigen braucht.

Bei der Bankkontoeröffnung im Ausland entsteht praktisch immer die komplizierte Frage der richtigen Auswahl zwischen dem Ansehen und der Zuverlässigkeit der Bank und den Anforderungen der Bank an den Kunden, denn, je angesehener und zuverlässiger die Bank ist, desto mehr Anforderungen, in der Regel, es an den Kunden hat. Dabei ändert sich die Politik der Banken hinsichtlich der Kunden ständig zur Seite der Komplikation der Anforderungen. Aus diesem Grund, die Aufgabe der Kontoeröffnung im Ausland, die als einfach erscheint, führt oft ohne einer richtigen Analyse der Aufgaben des Kunden zu unerwarteten Schwierigkeiten bei der weiteren Arbeit des Kunden mit der Bank.

Bei der Auswahl der Bank und der Kontoeröffnung sind folgende Kriterien wichtig:

Politische und wirtschaftliche Stabilität des Aufenthaltslandes der Bank.

  • Zuverlässigkeit und Ansehen der Bank,  Einschätzung der Bank.
  • Satz der Dienstleistungen, die von der Bank erbracht werden, und ihre Übereinstimmung mir den Wünschen des Kunden.
  • Vorhandensein der zusätzlichen Dienstleistungen, zum Beispiel, Verwaltung der Aktiva.
  • Notwendiges Mindestdepot.
  • Anforderungen der Bank an den Kunden nach dem Umfang der Berichterstattung, die der Bank vorgelegt wird.
  • Wert der Bankbedienung.
  • Möglichkeit des Erhaltes der Kreditkarten.
  • Zinsen nach laufenden und Depotkonten.
  • Vorhandensein des Internet-Banking.
  • Territoriale Erreichbarkeit der Bank und ihrer Niederlassungen.

In Abhängigkeit von den Anforderungen jeder konkreten Bank ist persönliches Treffen des Kunden mit dem Vertreter der Bank noch vor dem Beginn des Verfahrens der Bankkontoeröffnung erforderlich, bei alledem, dass in anderen Banken die Kontoeröffnung ohne Treffen mit den Vertretern der Bank oder mit dem Treffen mit den Vertretern der Bank nach der Kontoeröffnung im Zeitraum der von der Bank bestimmt ist möglich.

Die Frist der Kontoeröffnung in der ausländischen Bank kann, in Abhängigkeit von der Bank, die Sie gewählt haben, und, jeweils, der inneren Politik der Bank und der Komplettierung der von Ihnen vorgelegten Dokumenten, von 5 – 10  Tagen bis 1  Monat sein, einschließlich der Zeit, die für die Aktivierung des Zugriffs zum Internet-Banking notwendig ist.

Ungeachtet dessen, dass sich die Anforderungen der ausländischen Banken an die Dokumente bei der Kontoeröffnung unterscheiden, wird das Hauptpaket der Dokumente, die der Bank vom Kunden bei der Kontoeröffnung braucht, auf folgendes zurückgeführt:

Für juristische Personen:

  1. Dokumente, die die Persönlichkeit der Begünstigten der Gesellschaft und der Verfügungsberechtigten des Kontos  (Inhaber, Direktoren und anderer Personen, die im Namen der Gesellschaft handeln) bestätigen: der Reisepass.
  2. Dokumente, die die Adresse des ständigen Wohnsitzes der Begünstigten und der Verfügungsberechtigten des Kontos bestätigen – die Rechnung für kommunale Dienstleistungen oder die Abschrift aus dem Inlandspass mit der Seite der Anmeldung (in Abhängigkeit von der Bank).
  3. Der beglaubigte und apostillierte Satz der Gründungsunterlagen der Gesellschaft (die Satzung, das Memorandum, der Beschluss über die Bestellung des Direktors, das Zertifikat der Registrierung). In den meisten Fällen ist auch das Zertifikat Good Standing und das Zertifikat Incumbency erforderlich. Im Fall der Kontoeröffnung der ausländischen Gesellschaft in der Bank der VAE ist zusätzlich die Beglaubigung der Dokumente der Gesellschaft beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der VAE erforderlich.
  4. Im Fall, wenn der Verfügungsberechtigte des Kontos die Person ist, die nach der Vollmacht handelt, ist die notarielle beglaubigte und apostillierte Vollmacht und der Genehmigungsvermerk über die Erteilung dieser Vollmacht notwendig.
  5. Die Antworten auf die Fragen der Bank hinsichtlich der Geldmittelquelle, Art der Kontenbewegung, der geplanten Umsätze des Kontos usw. Die Tiefe der Fragen wird in diesem Teil der Dokumente in Abhängigkeit von der Bank variiert.
  6. Folgende Dokumente können auch in Abhängigkeit von der gewählten Bank, in der die Kontoreröffnung geplant wird, erforderlich sein: der Empfehlungsbrief von einer anderen Bank, in der beim Kunden das Konto schon eröffnet ist, der Bankauszug aus dem anderen, schon bestehenden Konto, die Broschüren und  Beschreibung der Gesellschaft usw.

Für natürliche Personen:

  1. Abschrift des Passes.
  2. Dokumente, die die Adresse des ständigen Wohnsitzes bestätigen – die Rechnung für kommunale Dienstleistungen oder die Abschrift aus dem Inlandspass mit der Seite der Anmeldung (in Abhängigkeit von der Bank).
  3. Die Antworten auf die Fragen der Bank hinsichtlich der Geldmittelquelle, Art der Kontenbewegung, der geplanten Umsätze des Kontos usw. Die Tiefe der Fragen wird sich in diesem Teil der Dokumenten in Abhängigkeit von der Bank unterscheiden.
  4. Folgende Dokumente können auch in Abhängigkeit von der gewählten Bank, in der die Kontoreröffnung geplant wird, erforderlich sein: der Empfehlungsbrief von einer anderen Bank, in der beim Kunden das Konto schon eröffnet ist, der Bankauszug aus dem anderen, schon bestehenden Konto usw.

Dabei sollen wir bemerken, dass das Vorhandensein aller obenangegebenen Dokumente noch keine Garantie der Kontoeröffnung ist, denn die Banken betrachten jeden Kunden individuell und behalten sich immer das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Kontoeröffnung abzulehnen.

Auf Ihre Bevorzugungen gestützt, überlassen unsere Berater Ihnen die Wahl aus zuverlässigen Banken in stabilen und wirtschaftlich entwickelten Ländern der Welt, strenge Politik der Vertraulichkeit folgend, machen für Sie alle notwendigen Schritte für die Kontoeröffnung im Ausland und bereiten notwendige Dokumente vor, dabei, wenn erforderlich, bieten Ihnen die Möglichkeit ausländisches Konto ohne Notwendigkeit des Besuches der Bank zu eröffnen.

Für den Erhalt der vorläufigen Beratung zur Kontoeröffnung in der ausländischen Bank senden Sie bitte Ihre Anfrage.

 

 

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